ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
678 AG Rostock 05.07.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe des Tagessatzes wird auf 10,– DM festgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.